Ausbau von Windenergie im Einklag mit den Anwohnern

Ambitionierte Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energie sind im Koalitionsvertrag beschlossen wurden. Bis 2024 soll der Zubau von 4 TWh an erneuerbaren Energien, von dem ein Hauptteil durch Windenergie gewonnen werden soll, erfolgen. Dabei wird ein breiter gesellschaftlicher Konsens in Stadt und Land gefordert. Ein Umbau der Energieversorgung muss bei den Bürgern und Bürgerinnen vor Ort auf Akzeptanz stoßen.

Hierzu sagt der Landtagsabgeordnete und stellv. Fraktionsvize Georg-Ludwig von Breitenbuch:

"Im Koalitionsvertrag haben wir einen Mindestabstand von neuen Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1000 Meter fest gelegt. Für mich bedeutet das: auch zu jedem Wohnhaus in Einzellage. Dies scheint mir in Anbetracht der heutigen Anlagen mit einer Höhe um 250m schon als gering. Daher müssen wir das die betroffenen Bürger vor Schattenwurf und Lärm der Anlagen schützen und mit klaren Vorgaben für Planungssicherheit sorgen."