Die Corona-Pandemie hat Sachsen weiterhin im Klammergriff. Die Infektionszahlen sinken, wenn überhaupt, nur sehr langsam. Um das Ziel einer Inzidenz von <50 zu erreichen haben die Staatsregierung folgende Regelungen erlassen:
Schule und Kita
Schulen und Kitas sind mit Ausnahme der Notbetreuung und einer Präsenzschulung von Abschlussklassen und Abschlussjahrgängen geschlossen
Präsenzbeschulung
Ab dem 18.1. findet diese für die Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge u. a. an Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien (11. und 12. Klasse) statt
Geschlossen bleiben...
...weiterhin der Handel bis auf Ausnahmen (z. B. Waren des täglichen Bedarfs), Hotelerie, Gastronomie mit Ausnahme zulässiger Telefon- und Onlineangebote ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung
Ausgangssperre
Gilt im Freistaat zwischen 22 und 6 Uhr des Folgetages. Nur wenige triftige Gründe rechtfertigen das Verlassen der Wohnung.
Alkoholverbot
Der Alkoholausschank und -konsum ist in der Öffentlichkeit verboten
Mund-Nasenbedeckung
Die Masken-Pflicht im öffentlichen Raum besteht, wenn sich Menschen begegnen. Das gilt insbesondere bei der Benutzung von ÖPNV, beim Einkaufen und vor dem Eingangsbereich und auf Parkplätzen von Geschäften, in Gesundheitseinrichtungen und am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann
Ausgangsbeschränkung
Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt
Kontaktbeschränkung
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gesattet mit den Angehörigen eines Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht und einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes
Kinderbetreuung
Erlaubt ist die wechselseitige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeindschaften, wenn sie die Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst und einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes