Fischotter 2

Fischotter in Sachsen: Bestände erfassen, Fischer entschädigen!

Dazu Georg-Ludwig von Breitenbuch:

"Es ist an der Zeit Naturschutz und die Existenzsicherung der sächsischen Fischerei in einen Einklang zu bringen. Daher muss der reale Bestand an Fischottern erfasst, eine Bestandsregulierung erlaubt und die Fischer unbürokratisch entschädigt werden."

Hintergrund Fischotter:

Ein traditionelles Essen zum Weihnachtsfest ist der Karpfen und soll es zukünftig bleiben. Regional erzeugt kommt dieser zum Fest auf so manch einen Tisch. Leider wird die Erzeugung von Fisch in Sachsen für unsere Teichwirte immer schwerer, ein Grund, neben Trockenheit und Kormoran, ist der Fischotter. Schäden verursachen Fischotter in Größen Ordnungen für die Teichwirtschaft in Sachsen. Die Tiere haben sich in den letzten Jahren über den gesamten Freistatt ausgebreitet und verursachen massive Schäden in den Fischbeständen.

Eine Entschädigung für die Verluste kann zwar beantragt werden, der sogenannte Härtefallausgleich ist aber nur der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein. Die Einschätzung des Schadens ist zeitintensiv. Lediglich die Kosten für die Satzfische und das Futter kann im Rahmen der De minimis Regelung erstattet werden. Um im Sinne der Bewirtschafter Abhilfe zu schaffen, muss der Bestand an Fischottern erfasst, eine Aussage zum Erhaltungszustand der Population getroffen und der Schutzstatus überdacht werden. Darüber hinaus gilt es den Schaden, unabhängig von De minimis, zeitnah und unbürokratisch zu erstatten. Wenn wir zukünftig wohlschmeckenden Fisch aus Sachsen wollen, gilt es auf die Existenznöte der Fischer zu reagieren und uns für eine gerechte Regelungen der Entschädigung
einzusetzen. Und für die Ökosysteme benötigen wir eine florierende Fischzucht. Ohne Fische verlanden die Teiche, und die Wasserrückhaltung in der Landschaft wird noch weiter erschwert.

Foto: Bernhard Landgraf CC BY-SA 3.0